Mettgasse 1
2555 Brügg
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Umzug innerhalb der Gemeinde

  • Gemeindeschreiberei
  • Umzüge innerhalb der Gemeinde oder der Liegenschaft sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Auf Wunsch wird Ihnen ein neuer Niederlassungsausweis ausgestellt.