Mettgasse 1
2555 Brügg
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Adressauskunft

  • Gemeindeschreiberei
  • Die Einwohnerkontrolle gibt einer privaten Person auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt, wenn der Gesuchssteller oder die Gesuchsstellerin ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht (Art. 12 DSG). Das Gesuch ist ausführlich zu begründen, dazu dienen vor allem Belege für ausstehende Geldbeträge (Inkassounternehmen), Rechnungskopien, Mahnungen, Kreditgesuche, Anmeldungen für Kreditkarten, etc. Bei fehlender Begründung wird das Gesuch retourniert. Die Gebühr beträgt Fr. 10.-.