Mettgasse 1
2555 Brügg
Kontakt
   

Gastgewerbebewilligungen (Betriebsbewilligung, Überzeitbwilligung, Fumoirs etc.)

  • Gemeindeschreiberei
  • Sie wollen einen öffentlichen Anlass durchführen und dabei Speisen und Getränke ausgeben? Das Regierungsstatthalteramt erteilt Ihnen auf Empfehlung der Gemeinde die Bewilligung. Das Gesuchsfomular können Sie unter dem aufgefügten Link ausdrucken. Sie finden unter dem Link auch das Gesuchsformular für eine Überzeitbewilligung.

    Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.