Überbauungsordnung Centre Brügg (Migros), Änderung der UeO im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV – Genehmigungseingabe beim AGR

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV


Der Brügger Gemeinderat hat die Änderung „Überbauungsordnung Centre Brügg, Änderung 2024“ im geringfügigen
Verfahren nach Artikel 122, Absatz 7 und 8 der kantonalen Bauverordnung (BauV) am 9. Dezember 2024
beschlossen:


Änderung der Überbauungsordnung bestehend aus:

  • Änderung Überbauungsplan 1:1‘000
  • Änderung Überbauungsvorschriften

Weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für
Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich
und begründet Beschwerde erhoben werden.


Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Brügg, den 9. Dezember 2024 

Der Gemeinderat


Erläuterungsbericht 9.12.2024

GR- Beschluss öff. Auflage

Planungsvereinbarung unterzeichnet

Publikation Bekanntmachung Änderung UeO Centre Brügg

Publikation öff. Auflage Änderung UeO Centre Brügg

Überbaute Bauzonen

Überbauungsordnung 9.12.2024

Überbauungsplan 9.12.2024

Überweisungsschreiben AGR und RSTA

Unüberbaute Bauzonen

 
 
http://www.bruegg.ch/de/02_aktuelles/UeO-Centre-Bruegg/UeO-Centre-Bruegg.php - Einwohnergemeinde Brügg