Überbauungsordnung Centre Brügg (Migros), Änderung der UeO

24.09.2024

Überbauungsordnung Centre Brügg (Migros), Änderung der UeO im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Brügg bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) die folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

Änderung der Überbauungsordnung „Centre Brügg“, bestehend aus:
• Änderung Überbauungsplan 1:1‘000
• Änderung Überbauungsvorschriften

Weitere Unterlagen:
• Erläuterungsbericht

Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Auflageakten können vom 23. September – 23. Oktober 2024 jederzeit im Internet unter www.bruegg.ch/Aktuelle Meldungen und zu den Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung Brügg eingesehen werden.

Es gelten folgende ordentliche Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Dienstag und Freitag 08.00 – 11.30 Uhr, Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr.

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Gemeinde Brügg, Bauverwaltung, Mettgasse 1, 2555 Brügg, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erheben.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.


Der Gemeinderat

Brügg, im September 2024

 
 
http://www.bruegg.ch/de/02_aktuelles/meldungen/UeO-Centre-Bruegg-Aenderung-2024.php - Einwohnergemeinde Brügg