Mettgasse 1
2555 Brügg
Kontakt
   

Feuerwehr und -kommando BASSS

  • Industriestrasse 1
  • 2555
  • Brügg
  • 032 372 71 06
  • Seit dem 1. Januar 2004 arbeiten die Gemeinden Aegerten, Brügg, Scheuren, Schwadernau und Studen im Bereich der Feuerwehr nach dem Modell der sogenannten „Sitzgemeinde“, wobei die Gemeinde Brügg die Rolle der Sitzgemeinde übernimmt.

    Der Zusammenschluss zur gemeinsamen Feuerwehrorganisation Regio BASSS hat sich bewährt. Effizienz der Organisation und Sicherheit gegenüber der Bevölkerung konnte somit in den BASSS-Gemeinden optimiert werden.

     

    Wichtige Merkmale des Sicherheitsreglements:

     

    Allgemeines

    Die Gemeinde Brügg erfüllt die durch den Bund oder dem Kanton übertragenen Aufgaben im Bereich Feuerwehr und der Bewältigung ausserordentlicher Lagen auf dem Gemeindegebiet wie auch für weitere Gemeinden. Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten durch Vertrag mit den angeschlossenen Gemeinden.

     

    Feuerwehr
    Der Gemeinderat bestimmt die Altersgrenze, innerhalb welcher Frauen und Männer der Feuerwehrpflicht unterstellt sind.

    Das kantonale Recht befreit gewisse Personen vom aktiven Feuerwehrdienst.

    Der Gemeinderat bestimmt über die Höhe der jährlichen Ersatzabgabe im Rahmen des durch den Kanton festgelegten Höchstansatzes.

    Wer Feuerwehrdienst leistet, ist von der Feuerwehrersatzabgabe befreit.

     

    Finanzhaushalt
    Die Sicherheitskommission unterbreitet dem Gemeinderat jährlich einen Entwurf des Voranschlages für die Feuerwehr. Stimmen die Gemeinderäte der Hälfte aller Gemeinden einschliesslich Brügg dem Voranschlag zu, stellt der Gemeinderat die entsprechenden Aufwendungen als gebundenen Aufwand in den Voranschlag ein.

     

    Gemeinderat
    Der Gemeinderat regelt durch Verordnung die Feuerwehrdienstplicht, die Ersatzabgaben sowie die Gebühren und Einsatzkosten

    Feuerwehrkommission
    Die Feuerwehrkommission legt im Rahmen der übergeordneten Vorgaben die Organisation der Feuerwehr fest und erlässt im Bereich der Feuerwehr die erforderlichen Verfügungen.

    Sie entscheidet unter anderen, ob eine feuerwehrdienstpflichtige Person aktiven Dienst leisten oder eine Ersatzabgabe bezahlen muss.