Brügg zählt auf Ihre Meinung
An der Gemeindeversammlung können Sie zu den traktandierten Themen als stimmberechtigte Brüggerin oder stimmberechtigter Brügger, Meinung äussern und Stellung beziehen. Und mit Ihrer Stimme gestalten sie massgeblich die Zukunft der Gemeinde mit.
Die Gemeindeversammlung findet zwei Mal jährlich statt. Im Anschluss an die abgehandelten Sachgeschäfte wird jeweils bei einem offerierten Imbiss das Gesellige zelebriert. Weiter politisieren - oder einen Schwatz mit mehr oder weniger Bekannten halten?: Auch das entscheiden Sie.
Kommunales Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten (Anmeldedatum ist massgebend) in der Gemeinde Brügg wohnhaft sind.
Gemeindeversammlung Juni 2024
Dienstag, 11. Juni 2024, 19.30 Uhr
Gemeindeversammlung Dezember 2023
Donnerstag, 7. Dezember 2023, 19.30 Uhr
Das Abfallreglement AUFLAGEEXEMPLAR
AUFLAGE Erläuterungen zum neuen Abfallreglement
Gemeindeversammlung Juni 2023
Donnerstag, 15. Juni 2023, 19.30 Uhr