Mettgasse 1
2555 Brügg
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Gemeinderat

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Gemeinderat Brügg
Mettgasse 1
2555 Brügg

Tel. 032 374 25 74
Fax 032 374 25 64
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Gemeinderatsmitglieder

Der Gemeinderat besteht einschliesslich des Präsidenten aus sieben nebenamtlichen Mitgliedern. Diese werden alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten im Verhältniswahlverfahren (Proporz) an der Urne gewählt. Die Wahl des Gemeindepräsidenten und des Gemeinderatspräsidenten in einer Person findet jeweils zwei Jahre nach den ordentlichen Gemeinderatswahlen statt. Dieser wird ebenfalls durch die Stimmberechtigten an der Urne gewählt, dies jedoch im Mehrheitswahlverfahren (Majorz).


Zuständigkeiten

Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Der Gemeinderat beschliesst abschliessend insbesondere

  1. über einmalige Ausgaben bis 200 000.- Franken. In den Bereichen Elektrizitätsversorgung sowie Abfall- und Abwasserentsorgung bis zu 1 000 000.- Franken;
  2. über gebundene Ausgaben;
  3. über Rechtsgeschäfte, über Eigentum oder beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken des Finanzvermögens bis zu    
    2 000 000.- Franken;
  4. über die Schaffung neuer dauernder Stellen;
  5. über die Zusicherung und Erteilung des Gemeindebürgerrechts sowie die Festsetzung der Einbürgerungssumme.


Der Gemeinderat erlässt im weiteren eine Verordnung über die Organisation der Verwaltung und bestimmt die Einzelheiten in einem Funktionendiagramm. Ebenso wählt der Gemeinderat die Mitglieder der von ihm eingesetzten ständigen und nichtständigen Kommissionen.

Weitere Bestimmungen und Vorschriften zur Organisation der Gemeinde sind in der Gemeindeordnung vom 16. Juni 2000 festgehalten.