Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Brügger Gemeinderat hat die Änderung „Überbauungsordnung Centre Brügg, Änderung 2024“ im geringfügigen
Verfahren nach Artikel 122, Absatz 7 und 8 der kantonalen Bauverordnung (BauV) am 9. Dezember 2024
beschlossen:
Änderung der Überbauungsordnung bestehend aus:
Weitere Unterlagen:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für
Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich
und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Brügg, den 9. Dezember 2024
Der Gemeinderat
Planungsvereinbarung unterzeichnet
Publikation Bekanntmachung Änderung UeO Centre Brügg
Publikation öff. Auflage Änderung UeO Centre Brügg