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Überbauungsordnung Centre Brügg (Migros), Änderung der UeO im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV – Genehmigungseingabe beim AGR

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV


Der Brügger Gemeinderat hat die Änderung „Überbauungsordnung Centre Brügg, Änderung 2024“ im geringfügigen
Verfahren nach Artikel 122, Absatz 7 und 8 der kantonalen Bauverordnung (BauV) am 9. Dezember 2024
beschlossen:


Änderung der Überbauungsordnung bestehend aus:

  • Änderung Überbauungsplan 1:1‘000
  • Änderung Überbauungsvorschriften

Weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für
Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich
und begründet Beschwerde erhoben werden.


Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Brügg, den 9. Dezember 2024 

Der Gemeinderat


Erläuterungsbericht 9.12.2024

GR- Beschluss öff. Auflage

Planungsvereinbarung unterzeichnet

Publikation Bekanntmachung Änderung UeO Centre Brügg

Publikation öff. Auflage Änderung UeO Centre Brügg

Überbaute Bauzonen

Überbauungsordnung 9.12.2024

Überbauungsplan 9.12.2024

Überweisungsschreiben AGR und RSTA

Unüberbaute Bauzonen