Siegelungsbeauftragter
Beat Heuer
Siegelungsbeauftragte-Stv.
Corinne Jung
Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?
Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wieviel damit verbunden ist und was es alles zu erledigen gilt. Folgende Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und zugleich eine Hilfe sein, sich auf diese schwere Zeit vorbereiten zu können.
Was können Sie bereits im Voraus erledigen?
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Einen Lebenslauf, wichtige Lebensereignisse und allenfalls ein letzter Wille aufschreiben.
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Eine Liste erstellen mit Adressen und Telefonnummern von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden, Vereinen, usw., die im Todesfall sofort benachrichtigt werden müssen.
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Den Nachlass durch ein Testament, Ehe- oder Erbvertrag regeln. Bei Fragen können Sie sich an einen Notar wenden. Die Aufbewahrung des Testamentes erfolgt am Besten bei der Gemeindeschreiberei Ihres Wohnortes.
Was sollten Sie bei Eintritt eines Todesfalles unternehmen?
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Bei einem Todesfall zu Hause muss sofort ein Arzt beigezogen werden.
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Es ist ein Bestattungsunternehmen zu informieren. Dieses wird Sie dann bei den Arbeiten im Zusammenhang mit dem Begräbnis unterstützen. Für weitere Fragen betreffend Bestattungsarten (Erdbestattung und Kremation) können Sie sich auch an ein Bestattungsinstitut wenden.
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Der Todesfall ist der Gemeindeschreiberei Brügg und dem zuständigen Zivilstandsamt in Biel zu melden. Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeauftragte der Gemeinde in der Regel innerhalb von sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten.
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Für die Protokollaufnahme sind wenn vorhanden folgende Unterlagen bereitzuhalten: Kontoauszüge von Bank und Post, Wertschriftenverzeichnisse, Policen von Lebens-, Renten oder Unfallversicherungen, Steuererklärungen, Angaben zu allenfalls bestehenden wertvollen Sammlungen, Testamente, Ehe- und Erbverträge, Adressen von Familienangehörigen, Name des Notars, welcher Steuerinventar erstellen soll (ab Rohvermögen von Fr. 100'000.-).
Gesetzliche Grundlage
Verordnung über die Errichtung des Inventars vom 18. Oktober 2000 BSG 214.431.1
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Für Fragen betreffend Friedhof und Grabunterhalt ist in Brügg die Bauverwaltung zuständig.
An was sollten Sie sonst noch denken?
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Todesanzeigen, Leidzirkulare
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Umleitung der Post an eine Kontaktperson (Angehörige, Bekannte, usw.)
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Abmeldung von Renten und Versicherungen
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Kündigung von Telefon, Radio, TV
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Kündigung der Wohnung
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Kündigung diverser Abonnemente (Zeitung, Zeitschriften, usw.)
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Danksagungen