Mettgasse 1
2555 Brügg
Kontakt
   

Gemeindepolizei

  • Mettgasse 1
  • 2555
  • Brügg
  • 032 374 25 74
  • Gemeindepolizeireglement

    Art. 2   1 Der Gemeinderat ist ordentliches Polizeiorgan der Gemeinde im Sinn des Polizeigesetzes.

    2 Er nimmt die polizeilichen Aufgaben der Gemeinde wahr, soweit nicht beson-dere Vorschriften diese Zuständigkeit einem andern Organ zuweisen.

     

    Folgende Bereiche fallen unter den Begriff Gemeindepolizei:

    -Lärm
    -Feuerwerk
    -Hofdünger
    -Hunde
    -Jugendschutz
    -Benützung des öffentlichen Grundes
    -Campieren
    -Reklamen
    -Betteln
    -Überwachung allgemein zugänglicher Orte