Mettgasse 1
2555 Brügg
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Parkplatzbewirtschaftung - Informationen einholen

  • Finanzverwaltung
  • In den Wohngebieten gilt die Blaue Zone nach Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a der kantonalen Signalisationsverordnung.
    Mittels Parkkarte ist es erlaubt, das Fahrzeug gegen eine Gebühr auf entsprechend signalisierten Parkplätzen zeitlich unbeschränkt (resp. so lange, wie es die entsprechende Parkkarte zulässt) zu parkieren.

     

    Beachten Sie die Liste der Plätze mit „Blaue Zone“-Signalisation, auf welchen die Parkkarten nicht gültig sind. Es gilt die maximale Parkzeit gemäss Signalisation. Eine Parkscheibe ist anzubringen.

    Standort / Maximale Parkzeit

    • Parkplatz südseitig Gemeindehaus / 1 bis 1,5h (je nach Ankunftszeit)
    • Parkplatz unterhalb Polizeiwache / 1 bis 1,5h (je nach Ankunftszeit)
    • Parkplatz beim Friedhof / 3 Stunden
    • Parkplatz beim Kirchgemeindehaus / 3 Stunden
    • Parkplatz bei der Mehrzweckanlage / 3 Stunden
       

    NEU

    Seit 1. April 2023 können die Tages- und Wochenparkkarten für die Blaue Zone W sowie die Parkgebühren für das Industriegebiet nebst der gewohnten Barzahlung auch online unter www.parkingpay.ch oder App-Store oder Google-Play erworben werden.

    Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung und wählen Sie dann bequem Ihren gewünschten Kauf.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass der/die Nutzer/in für die korrekte Erfassung der notwendigen Daten, insbesondere der korrekten Erfassung des Kontrollschildes verantwortlich ist.

     

    Abgabe der Monats- und Jahresparkkarten für Wohngebiete:

    Monats- oder Jahreskarten werden von der Finanzverwaltung Brügg an Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Brügg und Geschäftsbetriebe in der Gemeinde für die auf ihre Firma eingelösten Motorfahrzeuge abgegeben. Für die Kartenabgabe ist der Fahrzeugausweis vorzulegen.

     

    Die Gebühren betragen:

    für 1 Tag       Fr.     5.-
    für 1 Woche  Fr.   20.-
    für 1 Monat   Fr.   40.-
    für 1 Jahr      Fr. 240.-