Sie planen ein Bauvorhaben - wir beraten Sie gerne. Die Einwohnergemeinde Brügg verfügt über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des Kant. Baugesetzes.
Bau- und Gewässerschutzpublikationen der Gemeinde Brügg finden Sie im Nidauer Anzeiger