Mettgasse 1
2555 Brügg
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Gemeindeversammlung

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Brügg zählt auf Ihre Meinung

An der Gemeindeversammlung können Sie zu den traktandierten Themen als stimmberechtigte Brüggerin oder stimmberechtigter Brügger, Meinung äussern und Stellung beziehen. Und mit Ihrer Stimme gestalten sie massgeblich die Zukunft der Gemeinde mit.

Die Gemeindeversammlung findet zwei Mal jährlich statt. Im Anschluss an die abgehandelten Sachgeschäfte wird jeweils bei einem offerierten Imbiss das Gesellige zelebriert. Weiter politisieren - oder einen Schwatz mit mehr oder weniger Bekannten halten?: Auch das entscheiden Sie.


Kommunales Stimmrecht

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten (Anmeldedatum ist massgebend) in der Gemeinde Brügg wohnhaft sind.


Gemeindeversammlung Dezember 2023

Donnerstag, 7. Dezember 2023, 19.30 Uhr

Die Publikation

Die Botschaft

Das Budget 2024

Das Abfallreglement AUFLAGEEXEMPLAR

AUFLAGE Erläuterungen zum neuen Abfallreglement

Die Beschlüsse


Gemeindeversammlung Juni 2023

Donnerstag, 15. Juni 2023, 19.30 Uhr

Die Publikation

Die Botschaft

Die Jahresrechnung 2022

Die Beschlüsse


Gemeindeversammlung Dezember 2022

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 19.30 Uhr

Die Publikation

Die Botschaft

Das Budget 2023

Die Beschlüsse


Gemeindeversammlung Juni 2022

Donnerstag, 16. Juni 2022, 19.30 Uhr

Die Publikation

Die Botschaft

Die Jahresrechnung 2021

Die Beschlüsse